Die  Zweiteilung der Organisation Feuerwehr

Mit der Einführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes im Jahre 1981 wurden die bis dahin als Verein tätigen Feuerwehren in die beiden Bereiche kommunale Feuerwehr und Feuerwehrverein aufgeteilt.
Die Kommunen sind verpflichtet, Feuerwehren zu unterhalten und für die nötige Infrastruktur, Geräte, Fahrzeuge, Ausbildung usw. zu sorgen.

Der Feuerwehrverein sorgt für die Einsatzkräfte. Seine Aufgaben sind vor allem: Werbung und Nachwuchs, Öffentlichkeitsarbeit, soziale Belange der verschiedenen Mitglieder, Organisation für Personalangelegenheiten, Ausgleich für unentgeltliche Arbeit der Aktiven, Kameradschaft, Veranstaltungen der Feuerwehr, Repräsentation der Feuerwehr bei Veranstaltungen, Tradition, Altersabteilung für ausgeschiedene Aktive. Auch die Unterstützung der Feuerwehr im nichtdienstlichen Bereich gehört zu den Aufgaben des Feuerwehrvereins: Ausflüge, Einrichtung von Gemeinschaftsräumen, Medientechnik, Küche, Aufenthaltsräume. Außerdem unterstützt der Feuerwehrverein die kommunale Feuerwehr durch die Anschaffung nicht zwingend vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstände, wie z.B.  Funkwecker, Fahrzeuganhänger, Sanitäts-Rucksäcke, Beteiligung bei der Beschaffung von Uniformen und Schutzkleidung.
Der Gesetzgeber kann auf die innere Organisation der Vereine keinen Einfluss nehmen. Er hat aber klar erkannt, dass die Organisation „Freiwillige Feuerwehr“ als gemeindliche Einrichtung einen kameradschaftlichen Hintergrund benötigt, um effektiv arbeiten zu können.

                 

Mitglieder

Mitglieder des Feuerwehrvereins sind alle aktiven Feuerwehrleute sowie die Mitglieder der Jugendfeuerwehr.
Außerdem gehören dem Feuerwehrverein auch die passiven Mitglieder an, die mit Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst ausscheiden mussten.
Daneben können dem Verein auch  fördernde Mitglieder beitreten.

Vorstandschaft

Die Vorstandschaft des Vereins wird alle 6 Jahre von allen Mitgliedern gewählt. Sie besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Außerdem gehört der 1. Kommandant kraft Amtes der Vorstandschaft an, sofern er nicht in eines der oben genannten Ämter gewählt wurde. 1. Vorsitzender
Benjamin Schabenberger
2. Vorsitzender
Tobias Stoeber
Kassier
Stephan Zischka
Schriftführer
Markus Kurkowiak


                 

Finanzierung

Der Feuerwehrverein finanziert sich aus den Beiträgen der passiven und fördernden Mitglieder, aus Spenden und aus Einnahmen aus verschiedenen Veranstaltungen. Der Verein Freiwillige Feuerwehr Nandlstadt ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und somit berechtigt, für Geld- und Sachspenden vom Finanzamt anerkannte Spendenquittungen auszustellen. Als ehrenamtliche Organisation ist die Freiwillige Feuerwehr auf die Spendenbereitschaft durch die Bürger angewiesen. Auch durch deren Hilfe wird sie in  Lage versetzt, den Bürgern in allen Notfällen zu helfen. Natürlich benötigt die Freiwillige Feuerwehr für Ihren Dienst  auch Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich freiwillig für die Mitarbeit und den Dienst am Nächsten entscheiden.
Sind Sie am Feuerwehrdienst interessiert oder wollen Sie Mitglied im Feuerwehrverein werden, so benutzen Sie bitte die Menüpunkte Kontakt oder Mitgliedschaft.

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