Die Zweiteilung der Organisation Feuerwehr
Mit der Einführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes im Jahre 1981
wurden die bis dahin als Verein tätigen Feuerwehren in die beiden Bereiche
kommunale Feuerwehr und Feuerwehrverein aufgeteilt.
Die Kommunen sind verpflichtet, Feuerwehren zu unterhalten und für
die nötige Infrastruktur, Geräte, Fahrzeuge, Ausbildung usw. zu
sorgen.
Der Feuerwehrverein sorgt für die Einsatzkräfte. Seine Aufgaben
sind vor allem: Werbung und Nachwuchs, Öffentlichkeitsarbeit, soziale
Belange der verschiedenen Mitglieder, Organisation für Personalangelegenheiten,
Ausgleich für unentgeltliche Arbeit der Aktiven, Kameradschaft, Veranstaltungen
der Feuerwehr, Repräsentation der Feuerwehr bei Veranstaltungen, Tradition,
Altersabteilung für ausgeschiedene Aktive.
Auch die Unterstützung der Feuerwehr im nichtdienstlichen Bereich gehört
zu den Aufgaben des Feuerwehrvereins: Ausflüge, Einrichtung von Gemeinschaftsräumen,
Medientechnik, Küche, Aufenthaltsräume.
Außerdem unterstützt der Feuerwehrverein die kommunale Feuerwehr
durch die Anschaffung nicht zwingend vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstände,
wie z.B. Funkwecker, Fahrzeuganhänger, Sanitäts-Rucksäcke,
Beteiligung bei der Beschaffung von Uniformen und Schutzkleidung.
Der Gesetzgeber kann auf die innere Organisation der Vereine keinen Einfluss
nehmen. Er hat aber klar erkannt, dass die Organisation „Freiwillige Feuerwehr“
als gemeindliche Einrichtung einen kameradschaftlichen Hintergrund benötigt,
um effektiv arbeiten zu können.
Mitglieder
Mitglieder des Feuerwehrvereins sind alle aktiven Feuerwehrleute sowie die
Mitglieder der Jugendfeuerwehr.
Außerdem gehören dem Feuerwehrverein auch die passiven Mitglieder
an, die mit Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst ausscheiden
mussten.
Daneben können dem Verein auch fördernde Mitglieder beitreten.
Vorstandschaft
Die Vorstandschaft des Vereins wird alle 6 Jahre von allen Mitgliedern gewählt.
Sie besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer
und dem Kassier. Außerdem gehört der 1. Kommandant kraft Amtes
der Vorstandschaft an, sofern er nicht in eines der oben genannten Ämter
gewählt wurde.
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1. Vorsitzender Benjamin Schabenberger |
2. Vorsitzender Tobias Stoeber |
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Kassier Stephan Zischka |
Schriftführer Markus Kurkowiak |
Finanzierung
Der Feuerwehrverein finanziert sich aus den Beiträgen der passiven
und fördernden Mitglieder, aus Spenden und aus Einnahmen aus verschiedenen
Veranstaltungen.
Der Verein Freiwillige Feuerwehr Nandlstadt ist als gemeinnütziger
Verein anerkannt und somit berechtigt, für Geld- und Sachspenden vom
Finanzamt anerkannte Spendenquittungen auszustellen.
Als ehrenamtliche Organisation ist die Freiwillige Feuerwehr auf die Spendenbereitschaft
durch die Bürger angewiesen. Auch durch deren Hilfe wird sie in
Lage versetzt, den Bürgern in allen Notfällen zu helfen.
Natürlich benötigt die Freiwillige Feuerwehr für Ihren Dienst
auch Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich freiwillig für
die Mitarbeit und den Dienst am Nächsten entscheiden.
Sind Sie am Feuerwehrdienst interessiert oder wollen Sie Mitglied im Feuerwehrverein
werden, so benutzen Sie bitte die Menüpunkte Kontakt oder
Mitgliedschaft.
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